Mittwoch, 6. Januar 2010
Eigene Bücher, Arierparagraph in Württemberg
Ich habe inzwischen 10 Bücher geschrieben, aber nur 3 konnten ohne meine eigene Schuld bisher erscheinen. Bei mir sind alle verstorbenen Pfarrer Württembergs von 1534 bis heute dokumentiert. Darin sind auch die drei Halbarier enthalten, die zwar im Dritten Reich ihr 1. Examen in Tübingen ablegen konnten, aber nicht in den Dienst der Evang. Landeskirche in Württemberg übernommen worden sind. Damit ist konkret belegt, dass der Arierparagraph in Württemberg angewendet wurde. Ebenso sind darin auch erstmals verstorbene Pfarrerinnen enthalten. Das Mömpelgard-Buch konnte kürzlich erscheinen, weil ich es in meiner Freizeit erarbeitet und privat verlegt habe.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen